Satzung

Inhaltsverzeichnis

§ 3 - Zweck und Tätigkeit des Vereins

(1) Hauptziel des Vereins ist die Förderung kultureller Zwecke durch Pflege der Blas- und Volksmusik. Er dient damit der Erhaltung und Verbreitung von Volksbrauchtum und bodenständiger Kultur sowie der Förderung der Volksbildung. Im Zusammenhang mit seinem Hauptzweck sieht der Verein seine Aufgaben auch in der Gewinnung der Jugend zur musischen Bildung.

(2) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a. regelmäßige Übungsstunden

b. Veranstaltungen von Konzerten und Musikertreffen, Jugendkonzerten und sonstigen kulturellen Ereignissen

c. Mitwirkung bei weltlichen und kirchlichen Veranstaltungen kultureller Art

d. Teilnahme an Musikfesten sowie an sonstigen Veranstaltungen, mit dem Ziel der Pflege und der Verbreitung konzertanter Blasmusik

e. Ausbildung und Förderung von Jungmusikern

f. Begegnungen und Partnerschaften auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere auf dem Gebiet des Jugendaustausches.