Ehrungsordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 3 - Geburtstage

(1) Auf Wunsch wird, wenn der Musikverein spielfähig ist, ein musikalisches Ständchen vorgetragen.

  a. bei aktiven Mitgliedern und Ehrenmitgliedern

    ab 50 Jahren in 10er Schritten

    ab 70 Jahren in 5er Schritten

  b. bei fördernden Mitgliedern

    ab 60 Jahren in 10er Schritten

    ab 70 Jahren in 5er Schritten

(2) Geschenke für Geburtstage werden nach Ermessen des Vorstands übergeben.

(3) Sonderregelungen werden durch Beschluss des Vorstandes im Einzelfall entschieden.