Ehrungsordnung
Inhaltsverzeichnis
- § 1 - Grundsatz
- § 2 - Ehrungen
- § 3 - Geburtstage
- § 4 - Eheschließung/Ehejubiläum
- § 5 - Beerdigungen
- § 6 - Inkrafttreten
§ 2 - Ehrungen
(1) Für langjährige Mitgliedschaft der Mitglieder werden folgende Urkunden und Nadeln verliehen:
10 Jahre: Urkunde mit bronzener Nadel
20 Jahre: Urkunde mit silberner Nadel
30 Jahre: Urkunde mit goldener Nadel
40 Jahre: Urkunde mit bronzener Nadel und einer 40 im Kranz
50 Jahre: Urkunde mit silberner Nadel und einer 50 im Kranz
60 Jahre: Urkunde mit goldener Nadel und einer 60 im Kranz
(2) Zusätzliche Ehrungen für die aktiven Mitglieder werden gemäß der Ehrenordnung des Landes-Musikverbandes Rheinland-Pfalz e.V. durchgeführt.
(3) Sonderehrungen werden durch Beschluss des Vorstandes im Einzelfall beantragt.