Beitragsordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 5 - Inkrafttreten

(1) Diese Beitragsordnung hat die Jahreshauptversammlung am 8. März 2013 in Fachbach beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft. Alle vorhergehenden Beitragsordnungen werden damit ungültig.

Bad Ems, 8. März 2013